Wählen Sie einen Merkzettel aus
3M Atemschutzmaske FFP2

3M Atemschutzmaske FFP2

Halbmaske 3M | 4255

Halbmaske 3M | 4255

Atemschutzmaske FFP3

Pack à 10 Stück
Artikelnummer
9332

Besonders komfortable Maske duch Design und extra weichem Vlies auf der Innenseite der Maske.
Integrierter Nasenflügel mit absorbierender Polsterung. Mit innovativem Filtermedium und Cool-Flow Ausatemventil.
FFP3 - gegen feste Partikel sowie flüssige und nicht flüchtige Aersole bis zum 30-fachen MAK-Wert.

Pack à 10 Stück, Preis pro Pack

CHF 67.00 CHF 72.45

zzgl. Versandkosten

Lieferzeit: 2-3 Tage

Unterschied der verschieden Atemschutzmasken:

 

FPP3 rotes Band

    Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
    krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen werden von dieser Schutzklasse gefiltert
    Gesamtleckage darf maximal 5% betragen
    Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 30-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5% und einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie dazu in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden sie beispielsweise in der chemischen Industrie.

 

FPP2 blaues Band

    Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
    Partikel können fibrogen sein, was bedeutet, dass sie kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes führen
    Gesamtleckage darf maximal 11% betragen
    Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Eingesetzt werden Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 beispielsweise in der Metallindustrie oder auch im Bergbau. Dort geraten Arbeiter in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und die das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen. Außerdem schützen unsere Masken zusätzlich durch das innovative uvex Filtersystem mit Carbonschicht vor Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz

 

FPP1 gelbes Band

    Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben
    Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkrankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen
    Gesamtleckage darf maximal 25% betragen
    Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 4-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder giftige noch fibrogene Stäube und Aerosole zu erwarten sind. Sie filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm – und sie dürfen eingesetzt werden, wenn die der Arbeitsplatzgrenzwert nicht höher als bis um das 4-fache überschritten wird. Im Bauwesen oder in der Nahrungsmittelindustrie sind Atemschutzmasken der Klasse FFP1 meist ausreichend.